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Laura Behrens
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Braunschweig (ptp001/09.12.2020/01:05) - In den eigenen vier Wänden bleiben zu können, ist für viele ältere Menschen ein Wunsch, der in Zeiten des Coronavirus noch verstärkt wird. Gerade in diesen unsicheren Zeiten möchte man gerne bei seinen engsten Verwandten und vor allem im eigenen Heim alt werden dürfen. Ein großes Problem stellt dabei oftmals die eingeschränkte Mobilität vieler älteren, jedoch auch erkrankter jüngerer Menschen dar.
Ein Treppenlift im eigenen Haus ist da oftmals die beste Lösung des Problems. Jedoch ist die Anschaffung eines Treppenliftes nicht aus der Portokasse zu bezahlen. Eine wesentliche Unterstützung bieten hierfür die Krankenkasse, bzw. die Pflegekasse an.
Ihr Hauptansprechpartner ist in diesem Fall die Krankenkasse, alle wesentlichen Zuschüsse für Behandlungen, Reha und wohnraumveränderte Maßnahmen können dort beantragt werden. Die einzige und entscheidende Voraussetzung eine Förderung für einen Treppenlift erhalten zu können, ist das Vorliegen eines Pflegegrades.
Was zahlt die Krankenkasse für einen Treppenlift?
Bereits ab Pflegegrad 1 zahlt die Krankenkasse bzw. die Pflegekasse einen Zuschuss für einen Treppenlift: https://treppenlifte-preise.de/magazin/treppenlift-zuschuesse-foerdermittel-beantragen/
Dies kann auch ein Außenlift, Hublift, Rollstuhllift, Stehlift oder Plattformlift sein.Die Kosten für einen Lift übernehmen die Pflegekassen leider nicht komplett, jedoch ist ein Zuschuss in Höhe von bis zu 4000 Euro möglich.
Das Besondere ist, lebt man in einem Haushalt mit mehreren Personen die einen Pflegegrad haben, so kann der Zuschuss je Person beantragt werden.Ehepaare oder sogenannte Seniorenwohngemeinschaften haben da einen wesentlichen Vorteil. Bei einem Ehepaar liegt die Höhe des Zuschusses bei bis zu 8000 Euro.
Voraussetzungen für einen Zuschuss im Überblick
Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes 2 am 1.1.2017 gibt es fünf verschiedene Pflegegrade, welche die vorherig gültigen drei Pflegestufen abgelöst haben.
Bereits ab dem 1. Pflegegrad gibt es die Möglichkeit, bei der Krankenkasse oder Pflegekasse einen Zuschuss für Barrierefreies Wohnen zu beantragen. Hierzu gehört auch der Einbau eines Treppenliftes, wie beispielsweise von der Firma TS Treppenlifte. Der Zuschuss ist einmalig und nicht an Vermögen oder Einkommen gekoppelt. In besonders drastischen Verschlechterungen des Pflegegrades kann auch ein zweiter Zuschuss beantragt werden.
Vorgehensweise:
- Beantragung eines Pflegegrades bei der Krankenkasse oder Pflegekasse
- Gutachten durch den MDK
- Erteilung eines Pflegegrades
- Bei Nichterteilung Widerspruch einlegen
- Nach Erteilung des Pflegegrades Antrag für wohnumfeldverändernde Maßnahmen bei der Krankenkasse oder Pflegekasse stellen
- Einholung von Angeboten für einen Treppenlift bei ihren Beratern von TS Treppenlifte in ihrer Region
Einen Antrag bei der Krankenkasse stellen
Obwohl die Pflegekasse für die Genehmigung und Auszahlung des Zuschusses zuständig ist, beantragt man üblicherweise alles bei den örtlichen Krankenkassen. Man hat die Möglichkeit, einen formalen aber auch einen formlosen Antrag zu stellen. Sie können in der Geschäftsstelle ihrer Krankenkasse Anträge bekommen oder diese auch online herunterladen. Eine einfache Möglichkeit ist auch ein formlos verfasstes Schreiben, dem Sie beispielsweise einen bereits erhaltenen Kostenvoranschlag für einen Treppenlift beifügen können.
Die Berater von TS Treppenlifte aus Braunschweig https://ts-treppenlifte.de/braunschweig/ sind darauf spezialisiert, ihnen bei der Beantragung des Zuschusses zu helfen. Die Beratungstermine erfolgen vor Ort und die Angebote sind kostenfrei und unverbindlich. Idealerweise können Sie durch geeignete Fotos die Bedürftigkeit der Veränderung untermauern. So vergrößern Sie die Möglichkeit für eine Genehmigung.
Die richtige Reihenfolge zum Zuschuss der Pflegekasse im Detail
Die erste und wichtigste Voraussetzung, um einen Zuschuss für einen Treppenlift zu erhalten ist die Beantragung eines Pflegegrades. Hier werden Sie sich auf den Besuch eines Gutachters des MDK einstellen müssen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen ist dafür zuständig und in einem Vor-Ort-Gespräch mit ihnen sowie den zu pflegenden Personen wird die Situation vor Ort eingeschätzt.
Die Pflegekasse zahlt ihnen ihre Leistungen rückwirkend, jedoch frühestens ab dem Antragsdatum für den Pflegegrad. Deshalb ist es sehr wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag bei der Krankenkasse zu stellen. Ist dieser Pflegegrad erteilt, dann sollte der Antrag für einen Treppenlift im Rahmen für wohnumfeldverändernde Maßnahmen gestellt werden.
Ganz wichtig ist die Einhaltung der Reihenfolge: Zuerst den Pflegegrad beantragen, dann den Zuschuss und danach das Angebot, beispielsweise von TS Treppenlifte aus Braunschweig, bei der Pflegekasse einreichen.
Was tun, wenn kein Pflegegrad erteilt wird?
Sollten Sie trotz Widerspruch keinen Pflegegrad erteilt bekommen oder die Pflegekasse nicht in Anspruch nehmen können, so gibt es weitere Möglichkeiten für verschiedene Förder-Maßnahmen. Weitere Infos dazu: https://www.seniorenwelt.com/
Diese Förder-Maßnahmen könnten beispielsweise sein:
- Berufsgenossenschaften bei Arbeitsunfällen
- KfW-Förderung für altersgerechten Umbau
- Regionale Zuschüsse - je nach Bundesland - für barrierefreies Wohnen
- Agentur für Arbeit für die Förderung zur Wiedereingliederung in den Beruf
- ALG II/Hartz IV für Unterstützung vom Sozialamt, wenn bereits die vorher genannten staatlichen Hilfen nicht genutzt werden können
- Förderung durch das Integrationsamt für Schwerbehinderte; die Gelder stammen von Arbeitgebern, welche keine gesetzliche Anzahl Schwerbehinderter beschäftigen
- Steuersparmöglichkeiten, durch die Angabe von außergewöhnlichen Belastungen
Auch hier helfen ihnen die Berater von TS Treppenlift gerne. Weitere Möglichkeiten wären auch, nach einem gebrauchten Treppenlift zu fragen oder ein Mietangebot einzuholen.
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